Depotbank
Eine Kapitalanlagegesellschaft darf gemäß dem Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) ein von ihr aufgelegtes Sondervermögen nicht selbst verwahren. Sie muß damit eine unabhängige Depotbank beauftragen. Auf diese Weise bleibt das Fondsvermögen streng von Vermögen der KAG getrennt. Die Aufgabe einer Depotbank ist beispielsweise die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen sowie die Durchführung der Ausschüttungen für die Anleger.