Eigenverwahrung
Investmentanteilscheine, die als so genannte effektive Stücke ausgegeben werden, kann der Anleger selbstständig verwahren (Eigenverwahrung). Dabei verzichtet der Anleger auf Leistungen, die Ihm bei der Depotverwahrung durch die depotführende Stelle zustehen würden. Bei der Rückgabe von Anteilen über ein inländisches Kreditinstitut wird auf steuerpflichtige Erträge ein mit 35 % erhöhter Zinsabschlag zuzüglich Solidaritätszuschlag einbehalten.